Bitte beachten Nordstraße: Überholverbot bergab

Mettmann · Auf der Nordstraße zwischen der Berliner- und der Lutterbecker Straße gilt jetzt bergab ein Überholverbot von Radfahrenden. Fahrzeugen ist es nicht mehr gestattet, Radfahrinnen und Radfahrer bergab zu überholen.

 Zwischen Berliner -und Lutterbecker Straße dürfen Radfahrende bergab auf der Nordstraße nicht mehr von Autos überholt werden.

Zwischen Berliner -und Lutterbecker Straße dürfen Radfahrende bergab auf der Nordstraße nicht mehr von Autos überholt werden.

Foto: Stadt Mettmann

Stattdessen geben die Radfahrenden jetzt das Tempo vor. Da aber auf der Nordstraße in diesem Bereich die zulässige Höchstgeschwindigkeit sowieso auf 30 km/h beschränkt ist, besteht grundsätzlich durch diese Maßnahme keine Beeinträchtigung, da man mit dem Rad bergab ähnliche Geschwindigkeiten erreichen kann, heißt es bei der Stadt. Die Maßnahme erhöhe die Verkehrssicherheit der Radfahrenden, da durch das Verbot gefährliche Überholvorgänge vermieden würden.

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